Schulbetrieb
Fachabmeldung bzw. Austritt
Nicht nur zu Semester, sondern auch, wenn der Unterricht im kommenden Schuljahr nicht fortgesetzt wird, ist eine schriftliche Abmeldung mittels Formular notwendig. Die unterfertigte Abmeldung für das Sommersemester ist bis 31. Jänner, eine Abmeldung für das folgende Schuljahr ist bis spätestens 15. Juni im Sekretariat vorzulegen. Findet eine Abmeldung wegen nachgewiesenem Wohnungswechsel oder ärztlich bestätigter Erkrankung statt, wird das anteilige Schulgeld rückerstattet. Ein Austritt während eines Semesters aus anderen Gründen hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Schulgeldvorschreibung. Das benötigte Abmeldeformular finden Sie unter der Rubrik „Service & Formulare > Allgemeine Downloads“.
Fortsetzung des Unterrichtes
Ihre Anmeldung gilt ab Unterrichtszuteilung bis zum Austritt aus der Landesmusikschule. Um eine Planung für das kommende Schuljahr zu ermöglichen, ersuchen wir Sie, im Sommersemester die gewünschte Fortsetzung des Unterrichtes bei der zuständigen Lehrperson zu bestätigen.
Schulbeginn
Der Unterricht ist gleich wie im Regelschulbetrieb, das bedeutet: sind Schulferien, ist auch an der Landesmusikschule kein Unterricht. Beachten Sie allerdings die schulautonomen Tage, bei denen es durchaus zu Abweichungen kommen kann. Details stehen im Kalender unter der Rubrik „Ferien und schulfreie Tage“ zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht fortsetzen, ist in der ersten Schulwoche die Unterrichtszeit gleich wie im Sommersemester – außer es wurde bereits etwas anderes mit der Lehrperson vereinbart.
Vorgemerkte Fächer
Ihre Vormerkung gilt jeweils für ein Schuljahr. Falls wir Ihnen leider keinen Platz anbieten konnten, ist Ihre Anmeldung im Sekretariat jährlich zu erneuern (per Email, telefonisch oder persönlich). Weitere Fachanmeldungen ersuchen wir ebenfalls im Sekretariat vorzunehmen. Das benötigte Anmeldeformular finden Sie unter der Rubrik „Service & Formulare > Allgemeine Downloads“.
Änderung Ihrer Daten
Bitte geben Sie jede Änderung Ihrer Daten – insbesondere Telefonnummer, Mailadresse, Anschrift, Namensänderungen umgehend im Sekretariat bekannt. Nur so können wir Ihnen auch weiterhin unseren Service (z.B. Verständigung bei Unterrichtsentfall) anbieten.
Wichtige Fragen
Wann kann man sich anmelden?
Haupteinschreibetermin ist im Frühjahr. Anmeldungen werden jedoch jederzeit im Sekretariat angenommen. Eine Aufnahme ist abhängig von freien Unterrichtsplätzen. Das benötigte Anmeldeformular finden Sie hier:
Was kann man in der Landesmusikschule lernen?
Das kommt auf Instrument und Interesse an (Klassik, Pop, Volksmusik, Vokalmusik, Tanz, ...). Die angebotenen Fächer und Beschreibungen finden Sie hier:
Was kostet der Unterricht?
Das Schulgeld richtet sich nach der Art (Einzel- oder Gruppenunterricht) und dem Umfang des Unterrichts. Für Familien gibt es Ermäßigungen, damit der Unterricht leistbar ist. Das Schulgeld ist semesterweise mittels Zahlschein zu entrichten und ist für das 1. Semester am 1. November, für das 2. Semester am 1. April fällig. Der Zahlschein wird Ihnen automatisch zeitgerecht zugesandt.
Schulgeld bei erwachsenen Schülerinnen und Schülern:
Für Schülerinnen und Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird automatisch der Erwachsenentarif (75% erhöhtes Schulgeld) vorgeschrieben.
Bitte legen Sie die Ermäßigungsnachweise (Familienbeihilfenbescheid, Präsenz- oder Zivildienstbescheinigung, ...) rechtzeitig mit Semesterbeginn im Sekretariat vor.
Erwachsene Schülerinnen und Schüler bezahlen ein nur um 50 % erhöhtes Schulgeld, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht, für das Familienbeihilfe bezogen wird und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.
Aktuelle Informationen zur Höhe des Schulgeldes finden Sie in der Schulgeldordnung hier:
Was kostet ein Leihinstrument?
Die Leihgebühr für die Leihinstrumente beträgt, unabhängig von der Größe des Instrumentes Euro 50,- pro Semester. Es besteht kein Anspruch auf ein Leihinstrument. Anfragen richten Sie bitte direkt an die Leitung der Landesmusikschule.
Welches Instrument - Gesang - Tanz soll ich lernen?
Wir bieten gerne eine ausführliche und fachkundige Beratung vor Ort in der Landesmusikschule an.
Wer kann den Unterricht besuchen?
Alle, die sich aktiv mit Musik beschäftigen wollen.
Wie oft ist Unterricht?
Der Unterricht findet prinzipiell wöchentlich statt. Darüber hinaus gibt es nach pädagogischen und logistischen Aspekten auch die Möglichkeit zu 14tägigen Unterricht.
Es gibt auch die Gelegenheit in Ensembles oder Orchester mitzuspielen und bei Vortragsabenden und Konzerten musikalisch aufzutreten.
Die Unterrichtszeiten werden von der Musikschullehrperson individuell, nach pädagogischen Erwägungen, eingeteilt.
Wie steht´s mit dem Üben?
Es macht Spaß, "heute" etwas zu können, wovon man "gestern noch geträumt hat". Kinder brauchen Eltern, die sich für das, was sie machen, interessieren – auch für das regelmäßige Üben!
Woher bekommt man ein Instrument?
Im Idealfall musiziert man auf dem eigenen Instrument. In begrenztem Umfang werden von der Landesmusikschule auch Leihinstrumente zur Verfügung gestellt. Unsere Lehrerinnen und Lehrer beraten Sie diesbezüglich gerne.